Steuertipps zum Jahresende

 

Kurz vor Jahresende sollten Arbeitnehmer und Ruheständler ihre steuerliche Lage besonders aufmerksam in den Blick nehmen. Gerade jetzt gibt es gute Möglichkeiten, um im ab-laufenden und im kommenden Jahr Steuern zu sparen, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

 

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Auslandsstudium mit Kindergeld

 

Wenn Kinder im Ausland studieren, kann es weiter Kindergeld geben. Bedingung ist unter anderem, dass sie während dieser Zeit ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. Das lässt sich relativ einfach erreichen, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

 

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Rentennachzahlung: Zinsen sind Kapitalerträge

 

Laut Bundesfinanzhof sind Zinsen auf Rentennachzahlungen als Kapitalerträge einzuordnen. Damit können Rentner mithilfe von Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ihre Steuerbelastung für solche Nachzahlungszinsen verringern, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

 

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Werbungskostenabzug: Ausgaben für Feier aufteilen

 

Für das Finanzamt sind Aufwendungen für eine Feier keine Werbungskosten, wenn die Veranstaltung sowohl berufliche als auch private Gründe hatte. Der Bundesfinanzhof lässt nunmehr jedoch den steuermindernden Abzug des beruflichen Kostenanteils zu, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin zu einer aktuellen Gerichts-entscheidung.

 

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Umbaukosten verteilen

 

Behinderungsbedingte Umbaukosten akzeptiert das Finanzamt nur im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastung. Ob eine Verteilung über mehrere Jahre möglich ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

 

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.