Steuererklärung 2015: Günstiger Abgabezeitpunkt

 

Bis Ende Februar 2016 mussten Arbeitgeber, Krankenkassen, Versicherungen und andere Institutionen ihre Daten an die Finanzverwaltung übermitteln. Wer schnell Geld vom Finanzamt zurück haben möchte, sollte deshalb bald seine Einkommensteuererklärung für 2015 erstellen. Immerhin können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, mit einer Erstattung rechnen. Welche Neuerungen es für die Steuererklärung 2015 gibt und was Arbeitnehmer, Ruheständler und Eltern besonders beachten sollten, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

 

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Kinderförderung: Pluspunkt in Sachen Erstausbildung

 

Das Bundesfinanzministerium verweist in einem neuen Schreiben darauf, dass eine Erstausbildung nicht in jedem Fall mit dem ersten Berufsabschluss zu Ende ist. Das Ministerium schließt sich damit der familienfreundlichen Rechtsprechung an, informiert der Neue Verband der Lohnsteuervereine (NVL) aus Berlin.

 

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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufdienst gehört dazu

Kosten für einen Hausnotrufdienst können als haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuerschuld verringern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden. Das Urteil ist über den entschiedenen Fall hinaus von Bedeutung, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

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Arbeitszimmer: Keine Kostenaufteilung bei Mischnutzung

Raumkosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur absetzbar, wenn das Heimbüro fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Bei einer gemischten Nutzung verweigert der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung eine Aufteilung in absetzbare berufliche und nicht absetzbare private Aufwendungen, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

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Krankheitskosten: Zumutbare Belastung bleibt

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung weiterhin auch für Krank-heitskosten gilt. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Finanzverwaltung. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin informiert, was in diesem Zusammenhang für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen beachtet werden sollte.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.