Lohnsteuerhilfevereine gibt es bereits seit den 60er-Jahren, die Rechtsgrundlagen regelt das Steuerberatungsgesetz. Dieses schreibt u.a. auch vor, dass Lohnsteuerhilfevereine nur Mitglieder beraten dürfen.
Der ALV E.V. wurde am 18.12.1979 gegründet und am 17.1.1983 von der OFD Köln als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt.
Wir sind überregional tätig und betreuen mit derzeit 24 Beratungsstellen über 10.000 Mitglieder.*
In unseren Beratungsstellen stehen kompetente Ansprechpartner speziell für Arbeitnehmer und Rentner zur Verfügung.
Vielerorts beschäftigen wir sprachkundiges Fachpersonal und können so ausländischen Mitbürgern Hilfe in der Heimatsprache anbieten.
Für die Beratung nutzen wir anerkannte Profisoftware, die Datensicherheit und Datenschutz gewährt. Durch die integrierte Elster-Schnittstelle werden Steuererklärungen direkt, schnell und sicher zum Finanzamt übermittelt.
Die beständige Fortbildung unserer Mitarbeiter ist für uns selbstverständlich. Und sollte tatsächlich einmal ein Fehler passieren, so deckt unsere Vermögenshaftpflichtversicherung Schäden bis 50.000 Euro**. Kurzum, mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Haben Sie Fragen zu unseren Verein? Sie haben die Möglichkeit uns hier eine Nachricht zukommen zu lassen. |
*) Zahlen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung 10/2018
**) Bei einer Jahreshöchstleistung für in einem Versicherungsjahr verursachte Schäden von 200.000 Euro