Bundesfinanzhof: Abzugsverbot für Ausbildungskosten ist verfassungswidrig

Aufwendungen für eine Erstausbildung werden nach dem Einkommensteuergesetz nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Die steuerliche Auswirkung läuft vor allem bei Studenten regelmäßig ins Leere. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat deshalb in seinen am 5. November 2014 veröffentlichten Urteilen die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az. VI R 2/12, 8/12). Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine erläutert die Hintergründe und was Auszubildende jetzt beachten müssen.

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Lohnsteuerhilfeverein erstreitet Abzug von Scheidungskosten vor dem Finanzgericht

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen Kosten einer Ehescheidung ab 2013 steuerlich nicht mehr abziehbar sein. Gegen diese Auffassung regte sich Widerstand. Nunmehr liegt ein erstes positives Finanzgerichtsurteil vor.

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Freibeträge und Steuerklasse für 2015 überprüfen

Mit Ablösung der Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ELStAM erfolgen viele Ände-rungen bereits automatisch.  Arbeitgeber rufen die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten elektronisch ab. Arbeitnehmer sollten jedoch - so wie früher - vor Beginn des neuen Jahres ihre Ein-tragungen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte überprüfen. Rechtzeitige Korrekturen bringen finanzielle Vorteile oder vermeiden späteren Ärger, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

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Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Oktober 2014 die Einspruchsstatistik für 2013 herausgeben. Danach sind im Laufe des vergangenen Jahr mehr als 4 Millionen Einsprüche eingelegt worden. Knapp zwei Drittel der Einsprüche waren erfolgreich. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) gibt Hinweise, was beim Einlegen eines Einspruchs zu beachten ist.

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Steuerliches Wahlrecht für Behinderte: Behinderten-Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigung für Pflegedienste

Der Bundesfinanzhof hat mit dem aktuell veröffentlichten Urteil, Aktenzeichen VI R 12/12, die Steuerermäßigung für Pflegedienste als haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag abgelehnt. Behinderte müssen sich deshalb entscheiden, entweder ihre tatsächlichen Kosten einzeln geltend zu machen oder die Pauschale. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

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BVL Die Meldungen stammen von BVL - Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.