Kindergeld, das seit 2018 wegen verspäteter Beantragung nicht mehr an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden darf, wird künftig nicht mehr bei der Berechnung des Kinderfreibetrages negativ berücksichtigt. Das hat der Deutsche Bundestag am 6. Juni 2019 beschlossen. Diese Änderung erfolgte auf Initiative des Bundesverbandes Lohnsteuervereine e.V. (BVL), der neben weiteren Organisationen auf einen rechtlichen Missstand hingewiesen hat. Die Neuregelung beseitigt den Nachteil, der Eltern bei einer verspäteten Beantragung von Kindergeld entsteht, zumindest teilweise.
Mit Beginn des kommenden Jahres treten bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Wir erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien und Ruheständler.
Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die beschlossenen Steueränderungen für 2019 und 2020 enthalten sowohl eine Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag als auch Änderungen beim Steuertarif.